AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die IMAARI FZCO („die Agentur“) gegenüber Geschäftskunden erbringt. Sie gelten zusammen mit der jeweiligen Einzelvereinbarung, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung des einzelnen Projekts.
01Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern über Leistungen im Social-Media-Marketing, insbesondere Strategieberatung, Content-Planung und Produktionsmanagement, Influencer- und Creator-Marketing, E-Commerce-Social-Media-Leistungen und Performance-Reporting.
Die Agentur erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen und öffentlichen Stellen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Leistungen an Verbraucher werden nicht angeboten.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
02Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur den Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt (E-Mail genügt) oder mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen beginnt.
Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung und konkrete Ergebnisse werden in der Einzelvereinbarung festgelegt. Bei Widersprüchen geht die Einzelvereinbarung diesen AGB vor.
03Leistungen
Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen mit professioneller Sorgfalt nach Maßgabe der Einzelvereinbarung und der vom Auftraggeber freigegebenen Strategiedokumente.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die Agentur die Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere garantiert die Agentur keine bestimmte Reichweite, Interaktion, Followerzahl, Umsätze, Platzierungen oder Ergebnisse auf den Plattformen, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
Die Agentur darf zur Erbringung von Teilleistungen qualifizierte Subunternehmer einsetzen, etwa Produzenten, Cutter oder Creator, und bleibt für deren ordnungsgemäße Koordination verantwortlich.
04Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt die Agentur, indem er rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben bereitstellt, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, insbesondere:
- Markenrichtlinien, Produktinformationen und bestehende Inhalte
- Zugang zu den relevanten Social-Media-Konten, Werbekonten und Analysewerkzeugen
- Rechtzeitiges Feedback und Freigaben innerhalb der vereinbarten Prüffristen
- Bestätigung, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind, die der vorgesehenen Nutzung entgegenstehen
Rechte an bereitgestellten Materialien und Verzögerungen
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle für die vorgesehene Nutzung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt, einschließlich Marken, Bildern, Texten und Personenabbildungen, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Gewährleistung entstehen.
Verzögert der Auftraggeber seine Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Durch solche Verzögerungen verursachter Mehraufwand kann zu den vereinbarten Sätzen berechnet werden.
05Drittplattformen und Creator
Die Leistungen werden auf und mit Plattformen Dritter erbracht, etwa Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn, Facebook und Pinterest, deren Bedingungen, Algorithmen, Funktionen und Richtlinien die Agentur nicht beeinflusst und die sich jederzeit ändern können. Die Agentur haftet nicht für die Folgen solcher Änderungen, für von Plattformen verhängte Kontobeschränkungen oder für Ausfälle der Plattformen.
Creator und Influencer sind unabhängige Dritte. Die Agentur wählt sie mit professioneller Sorgfalt aus, brieft und koordiniert sie, haftet jedoch nicht für deren Verhalten, Verfügbarkeit oder die Performance ihrer Inhalte, sofern die Agentur kein Verschulden trifft.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Produkte, Aussagen und Kampagnen den für ihn geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich werbe- und kennzeichnungsrechtlicher Vorgaben. Die Agentur weist auf offensichtliche Bedenken hin, die ihr auffallen.
06Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus der Einzelvereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, versteht sie sich zuzüglich anwendbarer Steuern und zuzüglich Fremdkosten wie Werbebudgets, Creator-Honoraren, Lizenzen und Produktionskosten, die entweder vom Auftraggeber direkt bezahlt oder zum Selbstkostenpreis weiterberechnet werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann die Agentur die Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen und gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Beitreibungskosten verlangen.
07Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen in dem in der Einzelvereinbarung festgelegten Umfang. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht, die Arbeitsergebnisse für das eigene Marketing des Auftraggebers auf den vereinbarten Plattformen zu nutzen.
Rechte an Inhalten, die von Creatorn erstellt werden, richten sich nach den jeweiligen Creator-Vereinbarungen, die die Agentur nach den Anforderungen des Auftraggebers gestaltet.
Die Agentur behält alle Rechte an ihren Methoden, Vorlagen, Werkzeugen und vorbestehenden Materialien. Die Agentur darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen und Arbeitsergebnisse im eigenen Portfolio zeigen.
08Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Geschäftsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur für den Zweck der Zusammenarbeit und schützen sie mit angemessener Sorgfalt. Diese Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Ende der Zusammenarbeit fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
09Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, insgesamt jedoch auf die Vergütung, die in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis unter der betroffenen Vereinbarung gezahlt wurde.
Die Agentur haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder die Folgen von Plattformänderungen, Kontobeschränkungen oder dem Verhalten Dritter, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
10Datenschutz
Beide Parteien halten die für sie geltenden Datenschutzgesetze ein. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Einzelheiten zur eigenen Datenverarbeitung der Agentur enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.
11Laufzeit und Kündigung
Projektbezogene Aufträge enden mit ihrer Fertigstellung. Laufende Aufträge haben die in der Einzelvereinbarung genannte Laufzeit und können, soweit nicht anders vereinbart, von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
12Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle Verträge zwischen der Agentur und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate in seiner im Emirat Dubai geltenden Fassung unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in Dubai zuständig.
Zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit von ihnen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.
13Sprache
Diese AGB liegen in englischer und deutscher Sprache vor. Bei Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.
14Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.